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Sowjetische Kriegsgräberstätte bei Herleshausen | Strecke 79 / A 4

Bei Herleshausen an der Straße nach Frauenborn wurde 1938 zunächst ein Lager (Unterkunft, Küche, Sanitäranlagen) für nicht in der Nähe wohnende Arbeiter errichtet. Diese wurden mit Kriegsbeginn nach und nach von der Wehrmacht eingezogen. Ab 1940 wurden im  nun nun Stalag IX B genannten Lager Herleshausen zunächst französische, später sowjetische Kriegsgefangene interniert und zum Bau auf der Autobahnbaustelle eingesetzt. Ab 1942 diente das Lager zur Unterbringung an Tuberkolose erkrankter sowjetischer Kriegsgefangener. Die arbeitsfähigen Zwangsarbeiter wurden in andere Lager verlegt. Die Autobahn wurde am 1. Juli 1943 freigegeben.

Karl Fehr, der Bürgermeister von Herleshausen, setzte die zu dieser Zeit unübliche Vorgehensweise durch, dass die Toten zumindest registriert und oberhalb des Lagers bestattet wurden.

Der damalige Bürgermeister von Herleshausen Karl Fehr setzte gegen Widerstand durch, dass die Namen, Heimatanschrift und Lebensdaten der Toten im Sterbebuch des Standesamtes dokumentiert und die Toten beigesetzt wurden. Er verlangte einen Totenschein vom jeweiligen Lagerarzt nach dem preußischen Standesamtsgesetz. Die Heimatanschrift von über 1.000 Toten wurde so festgehalten, und die sowjetischen Angehörigen wurden bei Einweihung des Friedhofs im Jahr 1959 benachrichtigt. Nur fünf der Beigesetzten sind unbekannt geblieben. [Wikipedia]
Der Bestattungsort wurde 1959 als Kriegsgräberstätte hergerichtet, mit für den Autobahnbau vorgesehenen Steinen eingefasst und durch einen orthodoxen Priester geweiht. 

Quellen, Literatur und Links
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